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SWK 32, 10. November 1995, Seite R 127

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Bei derSchätzungvon Besteuerungsgrundlagen kann die Finanzbehörde jene Tathandlungen als erwiesen annehmen, die das Strafgericht bereits als erwiesen angenommen hat und die zur rechtskräftigen Verurteilung des Täters geführt haben - (§ 167 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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