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SWK 32, 10. November 1995, Seite A 668

Veräußerungstatbestände nach der Umwandlung gemäß Art. II UmgrStG

(BMF) - 1. Der Umtausch von Substanzgenußrechten i. S. d. § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 in Aktien oder GmbH-Stammanteile ist ein steuerneutraler Vorgang, da Substanzgenußrechte aufgrund der zitierten Vorschrift den Nennkapitalbeteiligungen gleichwertig sind. Ein wertgleicher Umtausch ist daher steuerlich betrachtet weder Veräußerung noch Anschaffung i. S. d. EStG; im Betriebsvermögen ist daher der Buchwert fortzuführen, im außerbetrieblichen Bereich sind die Anschaffungskosten der Genußrechte weiterhin maßgebend, eine mit dem Erwerb der Genußrechte in Gang gesetzte Spekulationsfrist läuft trotz des Tausches weiter.

2. Erfolgt nach der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft gemäß Art. II UmgrStG eine Veräußerung eines umwandlungsgeborenen Mitunternehmeranteiles oder des umwandlungsgeborenen Betriebes, ist für die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes zum ermäßigten Einkommensteuersatz i. S. d. § 37 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 die Siebenjahresfrist auf das Objekt zu beziehen. Dabei ist die Umwandlung im Hinblick auf die handels- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge nicht als Unterbrechung der Frist zu werten (vgl. ÖStZ 235). Besaß die umgewandelte Kapitalgesellschaft den Betrieb länger als sieben Jahre, kann daher der Mitunternehmer s...

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