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SWK 32, 10. November 1995, Seite 130

Berufung: Frist

Eine nach Ablauf derBerufungsfristeingebrachte Berufung ist als verspätet zurückzuweisen - (§ 245 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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