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SWK 32, 10. November 1995, Seite R 125

Übergangsgewinn: Steuersatz

Beim Zusammenschluß eines Einzelunternehmers, der den Gewinn bisher durch Überschußrechnung ermittelt hat, mit einem anderen Unternehmer zu einer Kommanditgesellschaft gemäß Art. IV Strukturverbesserungsgesetz, war der Übergang zur Bilanzierung nicht freiwillig; für den Übergangsgewinn konnte derermäßigte Steuersatzbeansprucht werden - (§ 37 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 i. d. F. vor dem Steuerreformgesetz 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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