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VfGH: Wiedereinsetzung
• Wiedereinsetzungin den vorigen Stand - (§ 35 VerfGG, § 146 Abs. 1 ZPO)
Die Beschwerde wurde mit Telefax irrtümlicherweise an den VwGH und nicht an den VfGH adressiert. Eine verläßliche Arbeitskraft hat offenbar infolge eines Ablesefehlers die unrichtige Telefaxnummer angewählt. (Bewilligung der Wiedereinsetzung)
(, B 691/95)