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SWK 32, 10. November 1995, Seite 134

VfGH: Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzungin den vorigen Stand - (§ 35 VerfGG, § 146 Abs. 1 ZPO)

Die Beschwerde wurde mit Telefax irrtümlicherweise an den VwGH und nicht an den VfGH adressiert. Eine verläßliche Arbeitskraft hat offenbar infolge eines Ablesefehlers die unrichtige Telefaxnummer angewählt. (Bewilligung der Wiedereinsetzung)

(, B 691/95)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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