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SWK 32, 10. November 1995, Seite 130

GrESt: Pflichtteilsberechtigter

Übernimmt ein Pflichtteilsberechtigter eine Liegenschaft und verpflichtet er sich zur Übernahme von Schulden, so ist darin eine wertmäßige Aufzahlung auf die Differenz zwischen dem Pflichtteilsanspruch und dem Wert des zu dessen Abgeltung übernommenen Grundstückes zu sehen, für dieGrunderwerbsteuerzu entrichten ist - (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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