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SWK 32, 10. November 1995, Seite R 129
Subventionen: Gesellschaftsteuer
• Subventionen,die ein Bundesland einer GmbH gibt, deren alleinige Gesellschafterin das Bundesland ist, unterliegen derGesellschaftsteuer- (§ 2 Z 3 lit. b KVG), (Abweisung)
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