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Säumniszuschlag: Vorschreibung
• Der Umstand, daß ein Bescheid, mit dem eine Abgabenfestsetzung erfolgte, mit Berufung angefochten wurde, steht der Vorschreibung einesSäumniszuschlagesnicht entgegen - (§ 217 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
(2 VwGH-Erk. , 92/13/0115; , 92/13/0116)