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Gebühren: Pfandrechtseinverleibung
• Wenn eine gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft 10 Jahre nach der Errichtung eines geförderten Wohnhauses ein Hypothekardarlehen erhält, ist die Pfandrechtseinverleibung von denGerichtsgebührenbefreit - (§ 53 Abs. 3 WFG 1984 i. d. F. BGBl. 340/1987), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(4 VwGH-Erk. , 94/16/0205; , 94/16/0207; , 94/16/0208; , 95/16/0048)