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SWK 32, 10. November 1995, Seite 129

Gebühren: Pfandrechtseinverleibung

Wenn eine gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft 10 Jahre nach der Errichtung eines geförderten Wohnhauses ein Hypothekardarlehen erhält, ist die Pfandrechtseinverleibung von denGerichtsgebührenbefreit - (§ 53 Abs. 3 WFG 1984 i. d. F. BGBl. 340/1987), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(4 VwGH-Erk. , 94/16/0205; , 94/16/0207; , 94/16/0208; , 95/16/0048)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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