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Umwandlung auf eine GmbH & Co. KG nach Art. II UmgrStG
(BMF) - Die Möglichkeit des Beitritts einer GmbH zur neuerrichteten KG im Zuge der Umwandlung als Komplementär-Arbeitsgesellschafter wird in der handelsrechtlichen Literatur bejaht. Im Hinblick auf die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Umwandlungsgesetzes für die steuerlichen Wirkungen i. S. d. Art. II UmgrStG ist diese Gestaltungsmöglichkeit umwandlungs- und abgabenrechtlich anzuerkennen (vgl. Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG2, 74). Ein Eintritt einer durch die Umwandlung zur Komplementärin werdenden GmbH vor dem Umwandlungsbeschluß ist daher möglich, aber nicht zwingend geboten. (