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Dienstverhältnis: Angehörige
• Dienstverhältnisse zwischennahen Angehörigenkönnen steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als eine Entlohnung stattfindet, wie sie zwischen Fremden üblich ist - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988)
In der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers ist seine Ehegattin angestellt. Strittig ist, ob das an die Ehegattin bezahlte Gehalt voll als Betriebsausgabe anzuerkennen ist.
"Bei Beantwortung der Frage, ob die Entlohnung der Ehegattin des Beschwerdeführers im Streitzeitraum fremdüblich war, kommt es auf das Gesamtbild der Verhältnisse im Beschwerdefall an. Zutreffend hat die belangte Behörde hiebei die Entlohnung der Ehegattin des Beschwerdeführers mit der der sonstigen Kanzleiangestellten verglichen. Wenn sie hiebei zu dem Ergebnis gelangt ist, daß eine zum Beschwerdeführer fremde Dienstnehmerin bei nur sechs Dienstjahren in einer Anwaltskanzlei nicht mit rund 7000 S brutto höher entlohnt worden wäre als die 19 Dienstjahre aufweisende Kanzleileiterin des Beschwerdeführers, so kann ihr hierin nicht entgegengetreten werden." (Abweisung)
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