zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 1995, Seite A 668

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Umwandlung auf eine GmbH & Co. KG nach Art. II UmgrStG

(BMF) - Die Möglichkeit des Beitritts einer GmbH zur neuerrichteten KG im Zuge der Umwandlung als Komplementär-Arbeitsgesellschafter wird in der handelsrechtlichen Literatur bejaht. Im Hinblick auf die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Umwandlungsgesetzes für die steuerlichen Wirkungen i. S. d. Art. II UmgrStG ist diese Gestaltungsmöglichkeit umwandlungs- und abgabenrechtlich anzuerkennen (vgl. Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG2, 74). Ein Eintritt einer durch die Umwandlung zur Komplementärin werdenden GmbH vor dem Umwandlungsbeschluß ist daher möglich, aber nicht zwingend geboten. (

Veräußerungstatbestände nach der Umwandlung gemäß Art. II UmgrStG

(BMF) - 1. Der Umtausch von Substanzgenußrechten i. S. d. § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 in Aktien oder GmbH-Stammanteile ist ein steuerneutraler Vorgang, da Substanzgenußrechte aufgrund der zitierten Vorschrift den Nennkapitalbeteiligungen gleichwertig sind. Ein wertgleicher Umtausch ist daher steuerlich betrachtet weder Veräußerung noch Anschaffung i. S. d. EStG; im Betriebsvermögen ist daher der Buchwert fortzuführen, im außerbetrieblichen Bereich sind die Anschaffungskosten der Genußrechte weiterhin maßgebend, eine mit dem Erw...

Daten werden geladen...