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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen
Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen
• Umwandlung auf eine GmbH & Co. KG nach Art. II UmgrStG
(BMF) - Die Möglichkeit des Beitritts einer GmbH zur neuerrichteten KG im Zuge der Umwandlung als Komplementär-Arbeitsgesellschafter wird in der handelsrechtlichen Literatur bejaht. Im Hinblick auf die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Umwandlungsgesetzes für die steuerlichen Wirkungen i. S. d. Art. II UmgrStG ist diese Gestaltungsmöglichkeit umwandlungs- und abgabenrechtlich anzuerkennen (vgl. Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG2, 74). Ein Eintritt einer durch die Umwandlung zur Komplementärin werdenden GmbH vor dem Umwandlungsbeschluß ist daher möglich, aber nicht zwingend geboten. (
• Veräußerungstatbestände nach der Umwandlung gemäß Art. II UmgrStG
(BMF) - 1. Der Umtausch von Substanzgenußrechten i. S. d. § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 in Aktien oder GmbH-Stammanteile ist ein steuerneutraler Vorgang, da Substanzgenußrechte aufgrund der zitierten Vorschrift den Nennkapitalbeteiligungen gleichwertig sind. Ein wertgleicher Umtausch ist daher steuerlich betrachtet weder Veräußerung noch Anschaffung i. S. d. EStG; im Betriebsvermögen ist daher der Buchwert fortzuführen, im außerbetrieblichen Bereich sind die Anschaffungskosten der Genußrechte weiterhin maßgebend, eine mit dem Erw...