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SWK 32, 10. November 1995, Seite 129

Gebühren: Bestandvertrag

Ein Vertrag, in demSoftwareproduktegegen Entgelt zur Benützung zur Verfügung gestellt werden, ist als Bestandvertrag gebührenpflichtig - (§ 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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