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ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

17. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5293-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 409 Zuständigkeit der Versicherungsträger in Verwaltungssachen

Johannes Derntl

1

Diese Zuständigkeitsregel bezieht sich auf die Behandlung der in § 355 umschriebenen Verwaltungssachen durch die VT, welche in §§ 23 ff angeführt werden. Auch die in § 409 angesprochene örtliche und sachliche Zuständigkeit wird nicht in dieser Bestimmung selbst geregelt, sondern knüpft insb an §§ 23-30 an.

Den KVT werden in S 2 über ihren eigentlichen Tätigkeitsbereich hinausgehende Kompetenzen eingeräumt. Hintergrund wird eine beabsichtigte Effizienzsteigerung durch Konzentration und Spezialisierung sein, die bereits in § 23 Abs 5 („Mitwirkung der KVT an Durchführung von UV und PV“) ihren Ausgang nimmt und sich durch zahlreiche, auch zentrale Bestimmungen des MVBBE-Bereiches (Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereich sowie Beitragseinhebung) wie zB §§ 33, 34, 41a und 58 hindurchzieht. Den KVT wird hier der Vollzug des SV-Rechts über die einzelnen Versicherungszweige hinweg aufgetragen. Zur Parteistellung der SVT, die Kompetenzen abgeben, s § 411.

S 2 beinhaltet eine Zuständigkeit der KVT auch für auschließlich in der UV oder in UV und PV, aber nicht in der KV Teilversicherte. In Hinblick auf die in Art 120a ff B‑VG ger...

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