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ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

17. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5293-1

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ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (17. Auflage)

Adressverzeichnis

Seit Inkrafttreten der Organisationsreform durch das Sozialversicherungs-OrganisationsG SV-OG, BGBl I 2018/100, mit gibt es neben dem Dachverband (früher als Hauptverband bezeichnet) nur mehr fünf Sozialversicherungsträger.

Sozialversicherungsträger sind nicht im Firmenbuch eingetragen. Grundlage für die elektronische Identität und die Abläufe im elektronischen Geschäftsverkehr (Stammzahl etc, vgl § 6 Abs 4 E‑GovG) ist ihre Eintragung im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene ERsB. Im Ergänzungsregister ist auch die Kennzahl des Unternehmensregisters KUR vermerkt. Im Verhältnis zu Gerichten werden verschiedene Codes des elektronischen Rechtsverkehrs ERV verwendet.

Angaben zu Details der jeweiligen Erreichbarkeit (Postadressen, Öffnungszeiten etc) sind in den Erreichbarkeitskundmachungen im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS bei den amtlichen Verlautbarungen der Sozialversicherung avsv veröffentlicht.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Dachverband der Sozialversicherungsträger
1030
Wien, Kundmanngasse 21, Tel 01/711 32-0
Ergänzungsregister ERsB: 9110010357474
KUR: R016Z 6404
Erreichbarkeitskundmachung: avsv 26/2024
Österreichische Gesundheitskasse ÖGK
1100
Wien, Wienerbergstraße 15-19, ...

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