ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
17. Aufl. 2026
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§ 351i Bundesverwaltungsgericht, Mitwirkung fachkundiger Laienrichter/Laienrichterinnen
Übersicht
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I. Das BVwG
A. BVwG statt VwG der Länder
1
Die UHK, welche nach bisheriger Rechtslage als Berufungsbehörde für die vertriebsberechtigten Unternehmen gegen Entscheidungen des DV iZm dem EKO als Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag nach Art 133 Z 4 B‑VG eingerichtet war, wurde im Zuge der mit BGBl I 2012/51 kundgemachten Novellierung des B‑VG und der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz mit Ablauf des Jahres 2013 aufgelöst (Art 151 Abs 51 Z 8 iVm Anlage A. Z 7 B‑VG). Zur Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen des DV wären nach Art 131 Abs 1 B‑VG idF der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 grds die VwG der Länder berufen.
2
Nach Art 131 Abs 4 Z 2 B‑VG idF der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 besteht aber die Möglichkeit, in Angelegenheiten des Bundes, die nicht iSd Abs 2 der Bestimmung in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgt werden, durch Bundesgesetz eine Zuständigkeit des Bundes vorzusehen. Als Beispiel für eine solche Übertragung wird nach den Erl...