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ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

17. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5293-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 366 Mitwirkung des Anspruchswerbers oder Anspruchsberechtigten

Sieglinde Tarmann-Prentner/Jörg Ziegelbauer

Übersicht der Kommentierung


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I.
Pflichten des Versicherten
1, 2
II.
Zumutbarkeit
3
III.
Verschulden
4- 7
IV.
Erhebungen
8

I. Pflichten des Versicherten

1

Die für den Bereich der SV geltende allg Mitwirkungspflicht des Vers wird in § 366 für den Spezialfall der notwendigen ärztlichen Untersuchung und in § 361 Abs 3 für die Beibringung der zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Urkunden konkretisiert (OLG Wien SV‑Slg 49.221). Die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung ist kein Bescheid, sondern eine nicht abgesondert anfechtbare Verfahrensanordnung und liegt im Ermessen des UVT. Die Anordnung muss iSd Art 8 MRK verhältnismäßig, also geeignet, erforderlich und adäquat sein. Die Ermessensausübung ist daher im Verfahren über die Entziehung einer Pflichtleistung wegen Nichtbefolgung der Ladung durch die ASG (§ 99 Abs 2) überprüfbar, weil die Entscheidungen über Untersuchung und Entziehung in diesen Fällen untrennbar miteinander verbunden sind (10 ObS 21/21t). Ist allerdings Gegenstand des gerichtl Verf nicht die Entziehung einer Pflichtleistung nach § 99 Abs 2, sondern zB die Zuerkennung einer IP, so spielt eine behauptete Verletzung...

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