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ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

17. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5293-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 109 Persönliche Abgabenfreiheit

Kathrin Lach

1

Wenn an einem Rechtsgeschäft neben einem SVT mehrere Personen beteiligt sind, kann diese Befreiung dazu führen, dass allf Gebühren etc vollständig von diesen zu übernehmen sind (SV‑Slg 40.032). Die Bestimmung kann nicht extensiv interpretiert und auf Wohlfahrtsfonds, Krankenfürsorgeanstalten usw ausgedehnt werden (VwGH 93/13/0009), auch wenn durch diese vergleichbarer Versicherungsschutz geboten wird (§ 6 ASVG, §§ 5, 14a ff GSVG, § 2 Abs 2 Z 2 B‑KUVG). Dem Steuergesetzgeber kann in der Anknüpfung an den SV-ges definierten Begriff des SVT nicht unterstellt werden, andere als jene Einrichtungen damit bezeichnen zu wollen, welche im Normenbestand des Anknüpfungsrechtes so bezeichnet werden.

2

Zum KörperschaftsteuerG s die Definition in § 1 KStG, Betriebe gewerbl Art (BgA) sind nur beschränkt von der KSt ausgenommen (vgl § 5 Z 12 KStG). Solche Betriebe (als Beispiel genannt ein Kaffeehaus), die von SVT geführt werden, sind für das Finanzrecht als selbständige Steuersubjekte zu behandeln und damit auch körperschaftsteuerpflichtig (SV‑Slg 4260, zu § 118 Abs 1 SV-ÜG 1953, VwGH 2277/53).

3

Zur Befreiung von der Umsatzsteuer s § 6 Abs 1 Z 7 UStG (Fried/Felix, Das „Umsatzsteuerproblem“ der österr SV, SozSi 1996, 76...

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