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ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

17. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5293-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 367a Widerspruch gegen Bescheide über die Feststellung der Kontoerstgutschrift (Ergänzungsgutschrift) nach APG

Sieglinde Tarmann-Prentner/Jörg Ziegelbauer

1

Die Feststellung der Kontoerstgutschrift nach § 15 APG erfolgt mit Bescheid des PVT. Der Vers kann gegen eine vermutlich unrichtig ermittelte Gutschrift zunächst nur mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs beim PVT vorgehen. Der PVT hat seinen Bescheid nach den notwendigen Erhebungen entweder selbst iSd Widerspruchs abzuändern oder - in diesem Fall erst nach Befassung des Widerspruchs-Ausschusses (Abs 3) - zu bestätigen.

2

Die Entscheidungsfrist von 1 Jahr wird bis zum Abschluss eines präjudiziellen Verwaltungsverf gehemmt.

3

Erst nach Vorliegen eines Widerspruchsbescheids oder mit dem Ablauf der für die Entscheidung über den Widerspruch gem Abs 2 vorgesehenen einjährigen Frist kann eine Bescheid- oder Säumnisklage iSd § 67 Abs 1 Z 1 und 2 ASGG beim ASG erhoben werden (10 ObS 124/19m; 10 ObS 71/18s).

4

Der für die Feststellung der Kontoerstgutschrift bzw einer Ergänzungsgutschrift oder eines Nachtragsabzuges nach § 15 APG zust PVT hat, wenn eine der in Abs 4 genannten Vorfragen strittig ist, das Verf auszusetzen. In Abweichung von § 38 AVG ist es ihm verwehrt, über diese Vorfrage selbst zu entscheiden. Bei den in Abs 4 genannten F...

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