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ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

17. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5293-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 18a Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes

Elisabeth Zehetner

1

Dem einfachen Gesetzgeber steht es frei, zu bestimmten, ab wann er Personen aus familienpolitischen Gründen für Zeiten der Kindererziehung (und ‑pflege) oder der Pflege eines behinderten Kindes die Selbstversicherung in der PV ermöglicht. Die Beschränkung der Selbstversicherungsmöglichkeit in der PV für Zeiten der Kindererziehung (und ‑pflege) nach § 18 bzw der Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ist daher nicht verfassungswidrig (10 ObS 89/92).

1a

Abs 2 erfuhr durch das BGBl I 2022/217 eine Änderung. Diese trat mit in Kraft.

1b

Durch das Start-Up-Förderungsgesetz, BGBl I 2023/200, wurden die Ausschlussgründe im Abs 2 Z 3 (Teilpflichtversicherung nach § 8 Abs 1 Z 2 lit a-c und g bzw Ersatzzeit nach § 227 Abs 1 Z 3-6 oder nach § 227a) gestrichen. § 18a Abs 2 Z 3 trat mit außer Kraft.

2

Der Begriff „gemeinsamer Haushalt“ wurde durch das SVAG, BGBl I 2015/2 durch den Begriff „häusliche Umgebung“, wie er sich auch im § 18b findet, ersetzt. Das FLAG hingegen kennt nur den Begriff „Haushalt“; § 2 Abs 2 und 5 FLAG, demgem kommt es ausschließlich auf die einheitliche Wirtschaftsführung mit dem Kind i...

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