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Personalverrechnung in Frage und Antwort
Portele/Portele

Personalverrechnung in Frage und Antwort

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5328-0

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Personalverrechnung in Frage und Antwort (1. Auflage)

S. 11740. Fragen und Antworten zum Urlaub

209. Wie hoch ist der jährliche Urlaubsanspruch eines Dienstnehmers?

Dem Arbeitnehmer gebührt für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Der Anspruch auf Urlaub entsteht im ersten Arbeitsjahr bis zum sechsten Monat im aliquoten Ausmaß. Nach sechs Monaten entsteht der Anspruch auf den gesamten Urlaub.

Das Urlaubsjahr ist ident mit dem Arbeitsjahr und beginnt mit dem Dienstantritt. Unter gewissen Umständen kann das Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Eine Umstellung ist durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung zulässig.

Das Urlaubsausmaß wird in Werktagen oder in Arbeitstagen gemessen.

Arbeitnehmern mit einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren steht ein Urlaub von 5 Wochen bei einer Fünf-Tage-Woche (5 [Urlaubstage/Woche] × 5 [Wochen] = 25 [Arbeitstage]) zu. Das entspricht 30 Werktagen.

Bei mehr als 25 Jahren Dienstzeit steht ein Urlaub von 6 Wochen bei einer Fünf-Tage-Woche (5 [Urlaubstage/Woche] × 6 [Wochen] = 30 [Arbeitstage]) zu. Das entspricht 36 Werktagen.

Beträgt die Arbeitswoche nicht fünf Tage, sondern weniger, verringert sich auch der Urlaubsanspruch bei den Teilzeitbeschäftigten entsprechend...

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