Personalverrechnung in Frage und Antwort
1. Aufl. 2025
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S. 53. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen
11. Welche Beschäftigungsformen werden unterschieden?
Von der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung des Anstellungsvertrages ist es abhängig, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen. Je nach Beschäftigungsverhältnis wird unterschieden zwischen:
Ein echtes Dienstverhältnis liegt vor, wenn sich jemand befristet oder unbefristet verpflichtet, in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit eine Arbeitsleistung unter der Leitung eines Dienstgebers zu erbringen.
Ein freies Dienstverhältnis liegt vor, wenn eine regelmäßige Arbeitsleistung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschuldet wird. Für den freien Dienstnehmer besteht grundsätzlich eine persönliche Arbeitsverpflichtung, jedoch ohne in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu stehen.
Der Werkvertragsnehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes oder zu dessen Fertigstellung.
12. Was sind die wesentlichen Merkmale eines echten Dienstverhältnisses?
Wesentliche Merkmale sind die persönliche und die wirtschaftliche Abhängigkeit des Dienstnehmers.
Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich daraus, dass die Arbeitsle...