Personalverrechnung in Frage und Antwort
1. Aufl. 2025
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S. 5120. Fragen und Antworten zur Pendlerpauschale, Pendlereuro und Öffi-Ticket
97. Was versteht man unter der Pendlerpauschale?
Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht.
Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales nur dann zu, wenn
entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 km umfasst („kleines Pendlerpauschale“) und die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist oder
die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt („großes Pendlerpauschale“).
Die Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln liegt in folgenden Fällen vor:
tatsächliche Unmöglichkeit: Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist gegeben, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (zB Nachtarbeit) verkehrt.
Behinderung: Das große Pendlerpauschale steht zu bei Vorliegen eines Ausweises gemäß § 29b StVO oder wegen Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit bzw wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung oder wegen Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer wegen Behinderung.
lange Anfahrtszeit: Bis 60 Minuten Zeitdauer ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar; bei mehr als 120 Minuten Zeitdauer ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets unzumutbar; übersteigt die Zeitdauer 60 Minuten, nicht aber 120 Minuten, ist auf die entferS. 52nungsabhängige Höchstdauer abzustellen. Diese beträgt 60 Minuten zuzüglich einer Minute pro km der Entfernung, jedoch maximal 120 Minuten. Angefangene Kilometer sind dabei auf volle Kilometer aufzurunden. Übersteigt die kürzeste mögliche Zeitdauer die entfernungsabhängige Höchstdauer, ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar.
Das volle Pendlerpauschale steht dem Arbeitnehmer monatlich zu, wenn der Arbeitnehmer zumindest elf Tage von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt. Das kleine Pendlerpauschale beträgt:
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Fahrtstrecke | Jährlicher Freibetragin EUR | Monatlicher Freibetrag in EUR |
mehr als 20-40 km | 696 | 58 |
mehr als 40-60 km | 1.356 | 113 |
mehr als 60 km | 2.016 | 168 |
Das große Pendlerpauschale beträgt:
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Fahrtstrecke | Jährlicher Freibetrag in EUR | Monatlicher Freibetrag in EUR |
2-20 km | 372 | 31 |
mehr als 20-40 km | 1.476 | 123 |
mehr als 40-60 km | 2.568 | 214 |
mehr als 60 km | 3.672 | 306 |
Bei Anspruch auf das Pendlerpauschale steht auch ein Pendlereuro zu.
Ein volles Pendlerpauschale steht im betreffenden Ausmaß dann zu, wenn der Arbeitnehmer im Kalendermonat an mindestens elf Tagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt. Legt der Arbeitnehmer diese einfache Fahrtstrecke an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu zwei Dritteln zu. Legt der Arbeitnehmer diese Entfernung an mindestens vier, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. 53Anzahl der Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte pro Kalendermonat | Pendlerpauschale steht in folgendem Ausmaß zu |
1-3 | kein Anspruch |
4-7 | 1/3 |
8-10 | 2/3 |
ab 11 | voller Anspruch |
Das Pendlerpauschale ist auch für Feiertage, für Krankenstandstage und für Urlaubstage zu berücksichtigen. Steht daher das Pendlerpauschale im Regelfall zu, tritt durch derartige Zeiträume keine Änderung ein.
Lediglich bei ganzjährigem Krankenstand liegt während des gesamten Kalenderjahres kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass ganzjährig kein Pendlerpauschale zusteht.
98. Was ist ein Pendlereuro? Wie hoch ist dieser?
Besteht Anspruch auf das Pendlerpauschale, dann steht zusätzlich ein Pendlereuro zu.
Ein Pendlereuro ist ein Absetzbetrag und beträgt jährlich EUR 2 pro km der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
99. Die Wegstrecke Wohnung-Arbeitsstätte beträgt 20 km (kleines Pendlerpauschale). Der Arbeitnehmer A fährt diese Wegstrecke viermal monatlich. Wie hoch ist der Pendlereuro?
Es steht das aliquote kleine Pendlerpauschale (ein Drittel des Freibetrages) für eine Wegstrecke von 20-40 km zu. Weiters steht ein aliquoter Pendlereuro (ein Drittel des Absetzbetrages) zu.
Pendlerpauschale: EUR 696/12 (Monate)/3 = EUR 19,33
Pendlereuro: EUR 40 (20 km - „einfache Fahrtstrecke“ × EUR 2)/12 (Monate)/3 = EUR 1,11
S. 54100. Welche wichtigen Bestimmungen sind für das Öffi-Ticket maßgeblich?
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört nicht: „die Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Kosten einer solchen Karte zumindest teilweise übernimmt.“
Die Kosten des Öffi-Tickets sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben und verursachen keine Sozialversicherungspflicht und keine Lohnnebenkosten (kein DB, kein DZ, keine KommSt).
Die Begünstigung steht auch zu, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten des Öffi-Tickets übernimmt oder diese (teilweise) Kostenübernahme im Rahmen der monatlichen Gehaltsauszahlung erfolgt.
Die Begünstigung des Öffi-Tickets gilt unabhängig von der Ticketart (Netzkarte, Streckenkarte, Klimaticket, ÖsterreichCard der ÖBB etc) und muss den Arbeitnehmer jedenfalls zu Fahrten entweder am Wohnort oder am Arbeitsort berechtigen.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte nicht steuerbar zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten nicht steuerbar ersetzen. Der Vorteil des Arbeitnehmers bei Kostenübernahme für bestimmte Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber stellt keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar.
Einzelfahrscheine und Tageskarten sind nicht von der Begünstigung umfasst.
Die Begünstigung des Tickets ist nicht auf die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingeschränkt.
Es ist möglich, dass das Öffi-Ticket nur am Wohnort oder nur am Arbeitsort gültig ist.
101. Wie ist das Verhältnis des Pendlerpauschales zum Öffi-Ticket?
Die Begünstigung kommt unabhängig davon zur Anwendung, wer das Ticket kauft. Es kann
der Arbeitgeber das Öffi-Ticket kaufen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen (mit oder ohne Kostenbeitrag des Arbeitnehmers) oder
S. 55der Arbeitnehmer das Öffi-Ticket kaufen und der Arbeitgeber ersetzt dem Arbeitnehmer die Kosten des Tickets ganz oder teilweise.
Das Öffi-Ticket darf grundsätzlich auch übertragbar oder beispielsweise auch eine Familienkarte sein; wenn dafür allerdings Zusatzkosten anfallen, sind nur jene Kosten begünstigt, die nur für den Arbeitnehmer selbst bzw für eine nicht übertragbare Karte zu leisten wären.
Kostenbeiträge des Arbeitnehmers zum Öffi-Ticket sind grundsätzlich dem Anteil der Privatnutzung des Öffi-Tickets zuzuordnen und sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte unentgeltlich zur Verfügung oder übernimmt er einen Kostenanteil des Tickets, ist das Pendlerpauschale zuerst so zu berechnen, als ob keine Zurverfügungstellung eines Öffi-Tickets stattfände.
Vorgangsweise bei der Berechnung
Es ist also die gesamte Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zu berücksichtigen und das Pendlerpauschale ist über eine entsprechende Abfrage im Pendlerrechner zu ermitteln.
Von diesem errechneten Pendlerpauschale ist jener Betrag, der vom Arbeitgeber als Öffi-Ticket zugewendet wird, abzuziehen. Der Wert eines für mehrere Monate gültigen Tickets ist dabei gleichmäßig auf die Monate der Gültigkeit zu verteilen. Dies kann auch dazu führen, dass ein Öffi-Ticket in mehreren Veranlagungsjahren zu einer Reduktion des Pendlerpauschales führt.
Kürzt ein vom Arbeitgeber zugewendetes Öffi-Ticket das Pendlerpauschale auf null, bleibt der Anspruch auf den (erhöhten) Verkehrsabsetzbetrag bestehen.
Auch der Anspruch auf den Pendlereuro bleibt von dieser Kürzung unberührt.
102. Was ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Gültigkeit des Öffi-Tickets zu beachten?
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Gültigkeit des Öffi-Tickets liegt grundsätzlich für Zeiträume nach Beendigung des Dienstverhältnisses ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Dieser ist als sonstiger Bezug zu versteuern.
Erstattet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber diesen Betrag, ist kein Sachbezug anzusetzen.
Ein vor einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses gewährtes Öffi-Ticket bleibt auch während der Unterbrechung steuerbegünstigt, solange das Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich aufrecht ist (zB Karenzierung, Präsenzdienst).
S. 56103. Der Dienstgeber ersetzt dem Dienstnehmer die Kosten einer Jahreskarte in Höhe von EUR 365. Die Laufzeit der Jahreskarte ist vom bis zum . Das Dienstverhältnis wird einvernehmlich am beendet. Wie erfolgt die Abrechnung der Öffi-Tickets?
Für die Laufzeit von bis ist der Anteil der Jahreskarte (EUR 365: 12 × 7 = EUR 212,92) steuer- und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug.