Personalverrechnung in Frage und Antwort
1. Aufl. 2025
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S. 8328. Fragen und Antworten zur Telearbeit
144. Die Telearbeitsgesetz-Regelungen traten mit in Kraft. Sind die bestehenden Homeoffice-Vereinbarungen weiter gültig oder traten diese mit außer Kraft?
Bisherige Homeoffice-Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit. Auf neu abgeschlossene Telearbeitsvereinbarungen sind jedoch die Bestimmungen des Telearbeitsgesetzes anzuwenden.
145. Was bedeutet Telearbeit? Was sind die Neuerungen zur Home-Office-Regelung?
Durch das Telearbeitsgesetz können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit von „überall“ vereinbaren.
Telearbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie in seiner Wohnung oder in einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit erbringt.
Wohnung ist ein Wohnhaus, ein Hauptwohnsitz oder ein Nebenwohnsitz sowie der Wohnsitz naher Angehöriger oder eines Lebensgefährten.
Sonstige nicht zum Unternehmen gehörende Örtlichkeiten sind Räumlichkeiten von Coworking-Spaces oder andere vom Dienstnehmer gewählte Orte (wie etwa Internetcafés, Bibliothek, Strandbad etc).