Personalverrechnung in Frage und Antwort
1. Aufl. 2025
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S. 2811. Fragen und Antworten zum fallweisen Beschäftigten
64. Wie erfolgt die korrekte sozialversicherungsrechtliche Abrechnung eines fallweise Beschäftigten?
Fallweise beschäftigte Personen sind in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt.
Bei der fallweisen Beschäftigung ist jeder Tag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Eine Zusammenrechnung hat nicht zu erfolgen. Es ist jenes Entgelt heranzuziehen, das für den jeweiligen Kalendertag tatsächlich ausbezahlt wird.
Voraussetzung ist zusätzlich, dass die Beschäftigung für einen Zeitraum, der kürzer als eine Woche dauert, vereinbart wird. Kürzer als eine Woche ist nach Ansicht der ÖGK eine Beschäftigung an maximal sechs aufeinanderfolgenden Tagen.
Liegen die Voraussetzungen für eine fallweise Beschäftigung vor, ist nach Ansicht der ÖGK jeder Tag als eigenständiges Dienstverhältnis zu betrachten. Eine Zusammenrechnung hat nicht zu erfolgen. Daher ist jenes Entgelt heranzuziehen, das für den jeweiligen Kalendertag (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) tatsächlich auszuzahlen ist. Eine Zusammenrechnung der Tage hat nicht zu erfolgen.
Neben dem Gehalt bzw dem Lohn erhalten fallweise Beschäftigte grundsätzlich anteilige Sonderzahlunge...