Personalverrechnung in Frage und Antwort
1. Aufl. 2025
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S. 4117. Fragen und Antworten zur Lohnsteuer
84. Wie erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer?
Um zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage zu kommen, sind vom Monatslohn/Monatsgehalt folgende Posten abzuziehen:
Sozialversicherungsbeiträge,
Pendlerpauschale,
Werbungskosten (zumindest die Pauschale von EUR 132 pro Jahr) (Wert für 2025),
Sonderausgaben (zumindest die Pauschale von EUR 60 pro Jahr) (Wert für 2025),
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Interessenvertretung wie Arbeiterkammerumlage,
Wohnbauförderungsbeitrag,
Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden,
außergewöhnliche Belastungen.
Die Lohnsteuer wird dann durch die Anwendung des Einkommensteuertarifes auf das hochgerechnete Jahreseinkommen ermittelt.
Von dem unter Anwendung der Lohnsteuer errechneten Betrag sind die Absetzbeträge in folgender Reihenfolge abzuziehen:
Familienbonus Plus,
Alleinverdienerabsetzbetrag,
Alleinerzieherabsetzbetrag,
Unterhaltsabsetzbetrag,
Verkehrsabsetzbetrag,
Pensionistenabsetzbetrag,
Pendlereuro.