Personalverrechnung in Frage und Antwort
1. Aufl. 2025
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S. 11137. Fragen und Antworten zum vorzeitigen Austritt
200. Was rechtfertigt einen vorzeitigen Austritt eines Dienstnehmers?
Ein vorzeitiger Austritt ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Wirkung, sobald ein Arbeitnehmer den sofortigen Austritt erklärt hat.
Die Austrittsgründe, die den Arbeitnehmer zum Austritt berechtigen, müssen so schwerwiegend sein, dass objektiv betrachtet die weitere Erbringung der Dienstleistung auch nur für die Dauer der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Angestellte sind zum vorzeitigen Austritt berechtigt:
wenn der Angestellte zur Fortsetzung der Arbeit unfähig ist oder diese nicht mehr ohne Schaden für seine Gesundheit oder Sittlichkeit fortsetzen kann,
wenn der Arbeitgeber das dem Angestellten zukommende Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält (einer der häufigsten Fälle),
wenn der Dienstgeber verweigert, den ihm zum Schutz des Lebens, der Gesundheit (einer der häufigen Fälle) oder der Sittlichkeit des Angestellten gesetzlich obliegenden Verpflichtungen nachzukommen,
wenn der Dienstgeber sich Tätlichkeiten, Verletzungen der Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzungen gegen den Angestellten oder de...