Personalverrechnung in Frage und Antwort
1. Aufl. 2025
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S. 228. Fragen und Antworten zur Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft
51. Was ist die Rufbereitschaft und was ist dabei zu beachten?
Rufbereitschaft liegt vor, wenn ein Dienstnehmer für den Dienstgeber erreichbar ist und zum Arbeitseinsatz bereit ist. Den Aufenthaltsort kann der Dienstnehmer in der Regel frei wählen und in der Bereitschaftszeit kann der Dienstnehmer über seine Zeit frei verfügen. Der Dienstnehmer verpflichtet sich, innerhalb relativ kurzer Zeit seine Arbeit an einem bestimmten Ort aufzunehmen.
Rufbereitschaft ist eine gesonderte Leistung des Dienstnehmers und ist daher ortsüblich und angemessen zu entlohnen.
Eine Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit darf nur an zehn Tagen pro Monat vereinbart werden, wobei ein Tag 24 Stunden umfasst. Der Kollektivvertrag kann zulassen, dass Rufbereitschaft innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten an 30 Tagen vereinbart werden kann.
52. Was ist die Arbeitsbereitschaft und was ist dabei zu beachten?
Unter Arbeitsbereitschaft versteht man Arbeitszeit, in der die Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen, sich aber an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur jederzeitigen Aufnahme der Arbeit bereithalten müssen. Der Dienstnehmer kan...