Personalverrechnung in Frage und Antwort
1. Aufl. 2025
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S. 3213. Fragen und Antworten zur Differenzvorschreibung
68. Welche Konsequenz hat es, wenn eine Person verschiedene Erwerbstätigkeiten in einem Jahr ausübt und insgesamt ein Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage erzielt?
Werden mehrere verschiedene unselbständige Erwerbstätigkeiten oder unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeiten in einem Jahr ausgeübt, sind für jede Erwerbstätigkeit unabhängig von der anderen vorerst einmal Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Wird jedoch die Höchstbeitragsgrundlage überschritten, ist der Dienstnehmer berechtigt, den diesen übersteigenden Betrag zurückzufordern.
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt bei echten Dienstnehmern EUR 6.450 (Wert für 2025) und bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlungen EUR 7.525 (Wert für 2025).
Treffen eine unselbständige Tätigkeit, die ASVG-pflichtig ist, und eine selbständige Tätigkeit, die GSVG-pflichtig ist, zusammen und erreicht das unselbständige beitragspflichtige Entgelt nach dem ASVG alleine nicht die Höchstbeitragsgrundlage, jedoch gemeinsam mit dem selbständigen beitragspflichtigen Entgelt nach dem GSVG, nimmt die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft eine Differenzvorschreibung vor.