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Personalverrechnung in Frage und Antwort
Portele/Portele

Personalverrechnung in Frage und Antwort

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5328-0

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Personalverrechnung in Frage und Antwort (1. Auflage)

S. 9230. Fragen und Antworten zu Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen)

170. Wann sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen steuer- und sozialversicherungsfrei?

Diese Zulagen, die für Arbeiten unter besonderen, erschwerenden Bedingungen als Entschädigungen für einen bestimmten Aufwand, der durch die Arbeit entstanden ist, gewährt werden, sind Entgeltbestandteil. Sie werden zusätzlich zum Arbeitslohn ausbezahlt und sind im Gesetz, Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Voraussetzung, dass die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen lohnsteuerfrei sind, ist, dass sie zusammen mit Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängenden Überstundenzuschlägen EUR 400 (Wert für 2025) monatlich nicht übersteigen.

In der Sozialversicherung sind die Erschwernis- und die Gefahrenzulage beitragspflichtig. Die Schmutzzulage ist nur dann nicht sozialversicherungspflichtig, soweit sie steuerfrei ist.

Lohnsteuerfrei sind die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen nur dann, wenn sie geleistet werden:

  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften,

  • aufgrund von Gebietskörperschaften erlassener Dienstordnungen,

  • aufgrund aufsichtsbehörd...

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