Personalverrechnung in Frage und Antwort
1. Aufl. 2025
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S. 11. Fragen und Antworten zur allgemeinen Personalverrechnung
1. Womit beschäftigt sich die Personalverrechnung und welche Bereiche werden davon umfasst?
Die Personalverrechnung (auch Lohnverrechnung genannt) ist eine „Querschnittsmaterie“ aus dem Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht.
Die Personalverrechnung besteht aus der innerbetrieblichen und der außerbetrieblichen Abrechnung.
Die innerbetriebliche Abrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezüge der in einem Betrieb beschäftigten Dienstnehmer. Der Arbeitgeber hat dem Dienstnehmer eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Weiters werden in der innerbetrieblichen Abrechnung zusätzlich folgende Bestandteile ermittelt: Feiertags-, Kranken- und Urlaubsentgelte, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Überstundenentlohnung, Sonderzahlungen. In der innerbetrieblichen Abrechnung werden der Nettoauszahlungsbetrag, der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung sowie die Lohnsteuer ermittelt.
Bei der außerbetrieblichen Abrechnung werden die vom Dienstgeber einzubehaltenden Abzüge des Dienstnehmers (Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung, Lohnsteuer) sowie weitere Abgaben, die an...