Personalverrechnung in Frage und Antwort
1. Aufl. 2025
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S. 8929. Fragen und Antworten zu Überstunden und Überstundenzuschlägen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
160. Wann liegt Überstundenarbeit vor?
Überstundenarbeit liegt vor, wenn die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit aufgrund des AZG von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden überschritten wurde und keine flexiblen Arbeitszeitvereinbarungen abgeschlossen wurden.
Kollektivverträge können die „Normalarbeitszeit“ auf 38,5 Stunden reduzieren. Arbeitet der Dienstnehmer mehr als 38,5 Stunden, sind diese bis zur Erreichung der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden Mehrstunden.
161. Wie errechnet sich der Überstundengrundlohn?
Der Überstundengrundlohn errechnet sich aus dem Monatslohn oder Monatsgehalt dividiert durch den Überstundenteiler.
Dieser Überstundenteiler ist in der Regel im Kollektivvertrag festgelegt. Gibt es keinen vertraglich vereinbarten Teiler, lässt sich der entsprechende Wert über die durchschnittliche monatliche Normalarbeitszeit berechnen.
Fixe Monatslöhne müssen auf den Stundenlohn zurückgerechnet werden.
Die pro Monat durchschnittlich angefallenen Wochen sind 4,33 Wochen. Die 4,33 Wochen ergeben sich, indem 52 Wochen pro Jahr durch 12 Monate dividiert werden.
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Normalarbeitszeit | Berechnung des Teilers | Teiler | Teiler (gerundet) |
38 Stunden | 38 (Stunden) × 4,33 (Wochen) | 164,67 | 165 |
38,5 Stunden | 38,5 (Stunden) × 4,33 (Wochen) | 166,83 | 167 |
40 Stunden | 40 (Stunden) × 4,33 (Wochen) | 173,33 | 173 |
Der Kollektivvertrag kann für die Errechnung eines Überstundengrundlohnes eines Dienstnehmers einen günstigeren Teiler festlegen.
Beispielsweise ist der Teiler beim Kollektivvertrag für Angestellte im Handel 158, für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe.
S. 90162. Wie errechnet sich der Überstundenzuschlag unter der Woche (normale Überstunden)?
Für Überstundenarbeit unter der Woche (nicht am Sonntag, Feiertag und in der Nacht) gebührt ein Zuschlag von 50 %, grundsätzlich auch, wenn die Überstunden in Zeit abgegolten werden, außer der Kollektivvertrag sieht etwas anderes vor.
163. Wie errechnet sich der Überstundenzuschlag in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen?
Für Überstunden in der Nacht, bspw ab 20:00 bis 6:00 Uhr, und an Sonn- und Feiertagen gebührt meist ein höherer Zuschlag, der sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag bestimmt; in der Regel ist es ein 100%iger Zuschlag.
164. Sind Überstundengrundlohn und Überstundenzuschläge sozialversicherungspflichtig?
Überstundengrundlöhne und Überstundenzuschläge sind in der Sozialversicherung voll beitragspflichtig.
165. Ist der Überstundengrundlohn lohnsteuerpflichtig?
Der Überstundengrundlohn ist immer lohnsteuerpflichtig.
166. Ist der Überstundenzuschlag unter der Woche (normale Überstunden) lohnsteuerpflichtig?
Befristete Regelung für 2024 und 2025: Die ersten 18 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch EUR 200 monatlich, sind steuerfrei.
Regelung ab 2026: Die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des
167. Es werden in einem Monat 28 Überstunden mit einem 50%igen Zuschlag abgerechnet. Der Überstundengrundlohn beträgt EUR 12. Wie werden die Überstundenzuschläge steuerrechtlich abgerechnet?
Da nur Zuschläge für 18 Überstunden lohnsteuerfrei sind, wird der steuerfreie Betrag wie folgt ermittelt: EUR 6 × 18 (Stunden) = EUR 108 Die Lohnsteuerbemessungsgrundlage wird um EUR 108 reduziert.
S. 91168. Es werden in einem Monat 18 Überstunden mit einem 50%igen Zuschlag abgerechnet. Der Überstundengrundlohn beträgt EUR 30. Wie werden die Überstundenzuschläge steuerrechtlich abgerechnet?
Es werden 15 Überstunden mit 50 %igem Zuschlag geleistet. Die Grenze von 18 Stunden, die steuerfrei sind, wird dadurch nicht überschritten. Der Überstundenzuschlag in Höhe von 50 % ist EUR 15. Jedoch ist der Wert für die 18 Überstunden mit EUR 270 (EUR 15 × 18 [Stunden]) höher als der Grenzwert von EUR 200. Die Lohnsteuerbemessungsgrundlage wird um EUR 200 reduziert.
Regelung 2024 und 2025: Pro Monat steht für Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge, die gemeinsam mit Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen anfallen, ein Freibetrag von EUR 400 (Wert für 2025) zu.
Als Nachtarbeit gelten
zusammenhängende Arbeitszeiten (Blockzeit) von mindestens 3 Stunden,
die aufgrund betrieblicher Erfordernisse und
zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr erbracht werden müssen.
Ein erhöhter Freibetrag von EUR 600 (Wert für 2025) pro Monat steht Arbeitnehmern zu, wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend als Nachtarbeit gewertet wird.
Zuschläge für nicht im Rahmen einer Blockzeit geleistete Nachtarbeit können grundsätzlich nicht mit dem Freibetrag von EUR 400 steuerfrei behandelt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Tätigwerden aufgrund der Rufbereitschaft. Die Steuerfreiheit der Zuschläge für die Nachtarbeit steht auch dann zu, wenn die Blockarbeitszeit von drei Stunden nicht erreicht wird.