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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

Martin Stricker/Rainer J. Nimmervoll

Schrifttum

S Vorbem zu §§ 96-98 Rz 4.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Straflosigkeit nach Abs 1 Z 1 (sog „Fristenlösung“)
2- 7
III.
Straflosigkeit nach Abs 1 Z 2
8, 9
IV.
Straflosigkeit nach Abs 1 Z 3
V.
Irrtum
VI.
Schwangerschaftsabbruch bei Lebensgefahr der Schwangeren

I. Allgemeines

1

§ 97 normiert im Abs 1 Z 1 bis 3 Gründe, bei deren Vorliegen der Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist. Es handelt sich dabei durchwegs um Rechtfertigungsgründe; das ist in Ansehung der Z 2 und 3 unbestritten, strittig jedoch in Ansehung der Z 1 (wie hier JAB 23; Tschulik, NStR II 137; nach Eder-Rieder, WK2 § 97 Rz 1, Bertel/Schwaighofer/Venier, BT I16 § 97 Rz 1 und Schmoller, SbgK § 97 Rz 19, 34 ist eine Einschränkung des Tatbestands anzunehmen). Entscheidend ist jedenfalls, dass auch der Straflosigkeitsgrund der Z 1 nicht nur der Schwangeren und dem den Abbruch vornehmenden Arzt, sondern auch jedem sonstigen Tatbeteiligten zugutekommt.

II. Straflosigkeit nach Abs 1 Z 1 (sog „Fristenlösung“)

2

Es müssen (kumulativ) folgende Voraussetzungen gegeben sein:

3

1.

Der Schwangerschaftsabbruch darf nur innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwange...

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