StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
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§ 70 Gewerbsmäßige Begehung
Schrifttum
Bertel, Die Gewerbsmäßigkeit. Eine kriminalpolitische Betrachtung, JRP 1998, 265; Messner, Gewerbsmäßige Begehung einer Straftat (2001); Kohlreiter, Gewerbsmäßige Begehung neu: Zur Auslegung des § 70 StGB idF des StRÄG 2015, ÖJZ 2017, 809; Rainer, Die Begriffe „öffentliche Begehung“, „gewerbsmäßige Begehung“, „schädliche Neigung“ und „Strafverschärfung bei Rückfall“ im StGB, LJZ 1988, 138; Salimi, „Berufsmäßige Begehung“ statt Gewerbsmäßigkeit, ÖJZ 2015, 450; Salimi, StGB 2015: ,,Berufsmäßige Begehung“ statt Gewerbsmäßigkeit, in BMJ (Hrsg), 43. Ottensteiner Fortbildungsseminar aus Strafrecht und Kriminologie 2015 (2016) 25; Schwaighofer, Fragen zur neuen Gewerbsmäßigkeit - was sind „solche“ Taten? JSt 2016, 323; Venier, Ausgewählte Probleme des StRÄG 2015, ÖJZ 2016, 814; Walser, Kernfragen der Gewerbsmäßigkeit StRÄG 2015, ÖJZ 2017, 404; Wegscheider, Die Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht, ÖJZ 1979, 65.
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I. Allgemeines
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Die gewerbsmäßige Begehung einer Straftat ist nach dem StGB von weitaus größerer Bedeutung als nach dem StG. Den gewerbsmäßig handelnden Täter charakterisiert eine besonders gefährliche innere Einst...