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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 321b Kriegsverbrechen gegen Personen

Konrad G. Bühler/Thomas Desch/Gerhard Hafner/Astrid Reisinger Coracini/Gregor Schusterschitz

Schrifttum

S bei 25. Abschnitt; Müller, Erstmalige Anwendung eines neuen Völkerstraftatbestands seit der Novelle BGBl 2014/106, JSt-Slg 2022, 540.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Abs 1 und 2
2
A.
Tatobjekt
3
B.
Äußere Tatseite
4
C.
Innere Tatseite
5
D.
Abgrenzung
6, 7
E.
Strafe
8
F.
Konkurrenz
9
III.
Abs 3
A.
Tatobjekt
B.
Äußere Tatseite
12, 13
C.
Innere Tatseite
D.
Abgrenzung
E.
Strafe
F.
Konkurrenz
IV.
Abs 4
A.
Tatobjekt
B.
Äußere Tatseite
C.
Innere Tatseite
D.
Abgrenzung
E.
Strafe
F.
Konkurrenz
V.
Abs 5
A.
Tatobjekt
B.
Äußere Tatseite
C.
Innere Tatseite
D.
Abgrenzung
E.
Strafe
F.
Konkurrenz
VI.
Abs 6

I. Allgemeines

1

Tatbestandsvoraussetzung für alle in § 321b normierten Einzeltaten ist, dass die Tat jeweils im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt oder einer militärischen Besetzung (vgl Art 2 GA I-IV) begangen wird. Voraussetzung ist ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Tathandlung und den Zielen der Kampfführung einer Partei des bewaffneten Konflikts oder einer Besatzungsmacht (vgl EBRV 348 BlgNR XXV. GP 7). Bloße Trittbrettfahrer, die das Vorhandensein eines bewaffneten Konflikts nutzen, um eine Einzeltat zu begehen, sind nicht erfasst (...

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