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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 315 Erschleichung eines Amtes

Alexander Tipold

Schrifttum

Löschnigg, Anstellungsbetrug - Anstellungstäuschung - Amtserschleichung, JSt 2009, 73.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3- 5
IV.
Innere Tatseite
6, 7
V.
Abgrenzung
8- 10
VI.
Strafe
VII.
Konkurrenz
12, 13

I. Allgemeines

1

Die Strafbestimmung gegen Amtserschleichung schützt in erster Linie den öffentlichen Dienst, der von fachlich oder charakterlich ungeeigneten Organwaltern verschont bleiben soll, und dementsprechend das Interesse der Allgemeinheit an einem einwandfreien Funktionieren des öffentlichen Dienstes (EBRV 1971, 464; Fabrizy/Michel-Kwapinski/Oshidari, StGB14 § 315 Rz 1; SSt 52/60; ähnlich Nordmeyer, WK2 Vor §§ 314, 315 Rz 7; Huber, SbgK § 315 Rz 6).

II. Tatsubjekt

2

Täter kann jeder sein, auch ein Beamter, dieser aber nur, wenn er zwecks Erlangung eines anderen, idR an strengere Voraussetzungen gebundenen Amtes tatbestandsmäßig handelt. Denn § 315 ist nicht auf die erstmalige Anstellung (Ernennung) beschränkt (s unten Rz 4).

III. Äußere Tatseite

3

Tatbildlich handelt, wer

1.

eine zur Übertragung eines öffentlichen Amtes berufene Stelle über eine Tatsache täuscht, die nach einem Gesetz oder nach einer Rechtsverordnung die...

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