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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 314 Amtsanmaßung

Alexander Tipold

Schrifttum

Mayerhofer; Die Amtsanmaßung nach § 314 StGB, NZ 1975,49; Neumaier, Dienstrecht und Strafgesetzbuch, ÖS 1975 (3), 1.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3
A.
Erster Deliktsfall
4- 6
B.
Zweiter Deliktsfall
7- 9
IV.
Innere Tatseite
V.
Abgrenzung
11- 13
VI.
Strafe
VII.
Uniform-Verbotsgesetz

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen dem früheren § 334 StG. Sie schützt den öffentlichen Dienst (abweichend Nordmeyer, WK2 Vor §§ 314, 315 Rz 6: Autorität der Rechtspflege und der Verwaltung sowie deren Funktionieren; ähnlich Huber, SbgK § 314 Rz 19), darüber hinaus aber auch die von Amtshandlungen betroffenen Personen davor, dass Unbefugte sich Amtsbefugnisse anmaßen (Fabrizy/Michel-Kwapinski/Oshidari, StGB14 § 314 Rz 1; aA Nordmeyer, WK2 Vor §§ 314, 315 Rz 6; Huber, SbgK § 314 Rz 20). § 314 ist ein schlichtes Tätigkeitsdelikt, auf den Erfolg der Täuschung kommt es für die Vollendung nicht an (12 Os 148/98; Nordmeyer, WK2 § 314 Rz 5; Huber, SbgK § 314 Rz 23).

II. Tatsubjekt

2

Täter kann jeder sein, auch ein Beamter, dieser jedoch nur, wenn er eine Amtshandlung vornimmt, zu deren Vornahme er in abstracto nicht kompetent ist und die er daher nicht wirksam v...

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