Suchen Kontrast Hilfe
StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 312 Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen

Christoph Aichinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatsubjekt
1
II.
Tatobjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3- 8
IV.
Innere Tatseite
9
V.
Strafe
VI.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
11- 13

I. Tatsubjekt

1

Täter kann nur sein, wer Beamter (iSd § 74 Z 4) ist (echtes Amtsdelikt).

II. Tatobjekt

2

Geschützt sind:

1.

Gefangene, ds Strafgefangene, Untersuchungsgefangene, Personen in gerichtlicher oder sicherheitsbehördlicher Verwahrungshaft, in Auslieferungshaft oder in Schubhaft, weiters Verwaltungsstrafgefangene und von Sicherheitsorganen gemäß § 35 VStG Festgenommene, nicht aber „Manövergefangene“ im Zuge einer Truppenübung des Bundesheeres (12 Os 56/79 = EvBl 1980/55);

2.

sonst auf behördliche Anordnung Verwahrte, das sind insb die in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB, in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher nach § 22 StGB oder in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter nach § 23 StGB Untergebrachten, aber auch Personen, die nach den Bestimmungen des Unterbringungsgesetzes (BGBI 1990/155) gegen oder ohne ihren Willen in einer Krankenanstalt angehalten werden, Personen, die sich (gemäß § 93 Abs 4 StPO oder § 325 ZPO) in Beugehaft befinden, sowie solche, über die im Rahmen der Sitzungspolizei des Vorsitzenden/Einzelrichters eine Freiheit...

Daten werden geladen...