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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 311 Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt

Christoph Aichinger

Schrifttum

Bertel, Die öffentliche Urkunde und die Falschbeurkundung im Amt, AnwBl 1980, 319; Nowakowski, Die Sonderdelikte, beurteilt nach ihrer Begehbarkeit durch Extranei, ZnStR II, 147; Roeder, Der Unbegriff des „extranen“ Täters und der „eigenhändigen“ Delikte (zu § 14 Abs 1 StGB), JBl 1975, 561. S im Übrigen auch die Schrifttumsangaben zu § 223, zu § 302 und zu § 310.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2, 3
III.
Tatobjekt
4
A.
Öffentliche Urkunden
5- 8
B.
Öffentliche Beglaubigungszeichen
9
IV.
Äußere Tatseite
10- 16
V.
Innere Tatseite
VI.
Versuch
VII.
Beteiligung
VIII.
Strafe
IX.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
19- 24

I. Allgemeines

1

Auch die Falschbeurkundung im Amt war nach dem StG als Fall eines Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 102 Abs 1 lit b StG) gestaltet und ist nunmehr im StGB - unter Verzicht auf das Erfordernis eines Schädigungsvorsatzes - selbständig vertypt.

Mit dieser Strafbestimmung soll das Funktionieren der (hoheitlichen) Verwaltung im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt öffentlicher Urkunden und öffentlicher Beglaubigungszeichen geschützt werden (Marek/Jerabek, Korruption16 § 311 vor Rz 1; Nordmeyer, WK2 Vor §§ 310, 311 Rz 15).

II. Tatsubjekt

2

Tä...

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