StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
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§ 283 Verhetzung
Schrifttum
Ermacora, Die „Rassendiskriminierungskonvention“ als Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung, JBl 1973, 179; Freudenschuss, Das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rassendiskriminierungskonvention im österreichischen Recht, EuGRZ 1983, 623; Plöchl, Meinungsfreiheit - Die Begrenzungsfunktion des § 283, in Grafl/Klob/Reindl-Krauskopf 6. ALES-Tagung 2017 (2018) 145 ff; Salimi, Die Verhetzung im Internet - § 283 in der gerichtlichen Praxis, JBl 2019, 609 ff; s im Übrigen bei § 274.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Tatobjekt | ||
III. | Äußere Tatseite (Abs 1) | ||
A. | Erster Deliktsfall (Abs 1 Fall 1) | ||
B. | Zweiter Deliktsfall (Abs 1 Fall 2) | ||
C. | Dritter Deliktsfall (Abs 1 Fall 3) | ||
IV. | Innere Tatseite | ||
V. | Abgrenzung bzw Konkurrenz | ||
VI. | Strafe | ||
VII. | Äußere Tatseite (Abs 4) | ||
VIII. | Innere Tatseite | ||
IX. | Konkurrenz | ||
X. | Strafe | ||
I. Allgemeines
1
§ 283 wurde mit der Reform 2015 ganz erheblich umgestaltet bzw erweitert (zu Fragen des Günstigkeitsvergleichs RS0131087). Pönalisiert werden Erscheinungsformen einer Verhetzung, die für den öffentlichen Frieden erfahrungsgemäß besonders gefährlich sind. Zu den internationalen Vorgaben si...