StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
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§ 44 Bedingte Nachsicht bei Zusammentreffen mehrerer Strafen
Schrifttum
Birklbauer/Hofer, Nebenfolgen einer gerichtlichen Verurteilung - Rechtslage zum , JSt 2021, 21; Germ/Ghazanfari, Bedingte Nachsicht von Nebenstrafen und Rechtsfolgen. Ein Präzisierungsversuch zu § 44 Abs 2 StGB; Jesionek/Birklbauer, Nebenfolgen einer gerichtlichen Verurteilung, RZ 2005, 50; Jesionek/Birklbauer/Rauch, Nebenfolgen einer gerichtlichen Verurteilung. Rechtslage zum , RZ 2012, 4; Voppichler, Neue Rechtsfolge bei Wirtschaftsdelikten: Disqualifikation als Geschäftsführer und Vorstandsmitglied, ecolex 2024, 462; s auch bei §§ 43 und 43a.
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
Die Bestimmung des Abs 1 gilt für jene Fälle, in denen eine strafbare Handlung sowohl mit Freiheits- als auch (obligatorisch oder fakultativ) mit Geldstrafe bedroht ist und beide Strafen nebeneinander verhängt werden oder in denen zufolge des Kumulationsprinzips (§ 28 Abs 2) eine Freiheits- und eine Geldstrafe verhängt werden müssen (näher dazu Birklbauer, SbgK § 44 Rz 13 ff).
2
Liegen hinsichtlich beider Strafen die Voraussetzungen des § 43 vor, so sind beide Strafen (z...