StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 278 Kriminelle Vereinigung
Schrifttum
Kienapfel, Bildung einer kriminellen Organisation (§ 278 Abs 1 StGB). Zugleich ein Beitrag zum Begriff und zur Dogmatik der Organisationsdelikte, JBl 1995, 613; Miklau, Zur rechtlichen Bewältigung der Erscheinungsformen organisierter Kriminalität in Österreich, in: Mayerhofer/Jehle (Hrsg) Organisierte Kriminalität, Lagebilder und Erscheinungsformen, Bekämpfung und rechtliche Bewältigung (1996) 231; Salimi, Gefährliche Gruppierungen als Sicherheitsbedrohung (2022); Schmoller, „Kriminelle Vereinigung“ statt „Bande“ im österreichischen Strafrecht, in: Aichhorn/Rinnerthaler (Hrsg) Scientia iuris et historia. Festschrift für Peter Putzer zum 65. Geburtstag (2002) 977; Schmoller, Schutz des „öffentlichen Friedens“ im Ausland? in: Joerden/Sinn/Wolf/Scheffler (Hrsg) Vergleichende Strafrechtswissenschaft. Frankfurter Festschrift für Andrzej J. Szwarc zum 70. Geburtstag (2009) 387.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Äußere Tatseite | ||
III. | Innere Tatseite | ||
IV. | Konkurrenz | ||
V. | Strafe | ||
VI. | Straflosigkeit gemäß Abs 4 | ||
A. | Straflosigkeit für alle Mitglieder | ||
B. | Straflosigkeit für einzelne Mitglieder |
I. Allgemeines
1
Ebenso wie das verbrecherische Komplott erfasst auch das Deli...