StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
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§ 247b Religiös motivierte extremistische Verbindung
Schrifttum
Gilhofer/Pillichshammer, Die religiös motivierte extremistische Verbindung gem § 247b StGB - Fahrtrichtung Täterstrafrecht, JSt 2022, 12; Salimi, Gefährliche Gruppierungen als Sicherheitsbedrohung (2022); Schipka, Religion und Strafrecht, in Festschrift Brandstetter (2022) 301; Tipold, Das Terror-Bekämpfungsgesetz - der Ministerialentwurf, JSt 2021, 105; Tipold, Terrorbekämpfung und Maßnahmenvollzugsreform 2021, JSt 2021, 349.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Hintergrund und Allgemeines | |
II. | Äußere Tatseite | |
III. | Innere Tatseite | |
IV. | Objektive Bedingung der Strafbarkeit | |
V. | Strafe | |
VI. | Versuch und Beteiligung | |
VII. | Abgrenzung und Konkurrenz | |
VIII. | Tätige Reue | |
IX. | Zuständigkeit | |
X. | Strafanwendungsrecht |
I. Hintergrund und Allgemeines
1
Der Tatbestand wurde im Zuge des Terror-Bekämpfungs-Gesetzes (TeBG; BGBl I 2021/159) als Reaktion auf den Terroranschlag am in Wien eingeführt. Erklärtes Ziel war es, „religiös motivierte[n] Extremismus mit einer auf diesen Bereich fokussierten Strafbestimmung“ bekämpfen zu können (EBRV 849 BlgNR 27. GP 1). Die Strafnorm knüpft zwar (wie § 246) an die „Verbindung“ an, folgt in seinem Aufbau ab...