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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 40 Strafbemessung bei nachträglicher Verurteilung

Alexander Tipold

Schrifttum

S bei § 31.

1

§ 40 enthält die für die Strafbemessung bei nachträglicher Verurteilung gemäß § 31 geltenden Vorschriften und ergänzt insoweit die Bestimmung des § 31. Näheres hierzu vgl bei § 31.

2

Für die Entscheidung, ob und ggf in welchem Ausmaß eine Zusatzstrafe zu verhängen ist, ist zunächst zu ermitteln, welche Strafe bei gemeinsamer Aburteilung zu verhängen gewesen wäre; sodann ist die im Vor-Urteil verhängte Strafe hiervon abzuziehen (Bauer-Raschhofer, SbgK § 40 Rz 3). Verbleibt danach ein Rest, so ist dieser als Zusatzstrafe zu verhängen; andernfalls ist von einer Zusatzstrafe abzusehen (vgl hierzu SSt 46/17 = EvBl 1978/89 = RZ 1978/23; Ratz, WK2 § 40 Rz 1; Bauer-Raschhofer, SbgK § 40 Rz 4). Zu zwischenzeitlich getilgten Vorverurteilungen siehe EvBl 2012/49 = AnwBl 2012, 307.

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