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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 246 Staatsfeindliche Verbindungen

Stefan Huber

Schrifttum

Kienapfel, Bildung einer kriminellen Organisation (§ 278a Abs 1 StGB), JBl 1995, 613; Marschall, Unbestimmte geldwerte Grenzbeträge, insbesondere Wertgrenzen, im StGB, ÖJZ 1975, 459; Salimi, Gefährliche Gruppierungen als Sicherheitsbedrohung (2022); Schwaighofer, Die Strafbestimmungen zum Schutz des Staates in Italien und Österreich im Vergleich, ZfRV 1988, 25.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
2- 9
III.
Innere Tatseite
IV.
Abgrenzung
V.
Strafe
VI.
Konkurrenz
VII.
Tätige Reue
VIII.
Zuständigkeit
IX.
Strafanwendungsrecht

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung dient der Bekämpfung staatsfeindlicher Organisationen und hat ihr historisches Vorbild in den §§ 4 und 5 StaatsschutzG.

II. Äußere Tatseite

2

Nach § 246 haftet:

1.

Wer eine Verbindung gründet, deren, wenn auch nicht ausschließlicher, Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise

a)

die Unabhängigkeit,

b)

die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder

c)

eine verfassungsmäßige Einrichtung

der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern (Abs 1).

Verbindungen, die andere als diese im Gesetz genannten Zwecke verfolgen, werden von § 246 nicht unter Strafe gestellt; insb hat der Gesetzgeber bewusst und...

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