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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 245 Tätige Reue

Stefan Huber

1

Die Bestimmung über die Strafaufhebung bei Vorbereitung eines Hochverrats (§ 244) wegen tätiger Reue ist jener des § 243 nachgebildet, wobei in Abs 2 ausdrücklich auf § 243 Abs 2 verwiesen wird. Die Erläuterungen zu § 243 gelten daher entsprechend. Da § 245 nur für Vorbereitungshandlungen gilt, die nicht unmittelbar in den Hochverrat münden, fehlt die Bedachtnahme auf die Erfolgsabwendung (Sadoghi, WK2 § 245 Rz 4). Da der Täter des § 244 in aller Regel jedoch nicht allein handeln wird, wird er für die Straflosigkeit den (vorbereiteten) Hochverrat durch die anderen aktiv verhindern müssen (Salimi/Tipold, SbgK § 243 Rz 13).

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