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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 242 Hochverrat

Stefan Huber

Schrifttum

Marschall/Vlcek, „In dubio mitius“ als Auslegungsgrundsatz im neuen Strafrecht, ÖJZ 1974, 389 (451); Rieder, Der Schutz des Staates und seiner Organe, NStR II, 39; Schwaighofer, Die Strafbestimmungen zum Schutz des Staates in Italien und Österreich im Vergleich, ZfRV 1988, 25; Wieser, Der Begriff „Verfassung“ in § 242 StGB (Hochverrat), ÖJZ 1989, 354, 394.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2- 6
III.
Äußere Tatseite
7- 13a
IV.
Innere Tatseite
V.
Beteiligung
VI.
Abgrenzung
15- 18
VII.
Echte Konkurrenz
20- 22
VIII.
Hochverräterische Angriffe gegen einen fremden Staat
IX.
Strafe
X.
Tätige Reue
XI.
Zuständigkeit
XII.
Strafanwendungsrecht

I. Allgemeines

1

§ 242 übernimmt im Wesentlichen den Hochverratsbegriff, wie er dem § 58 lit b und c StG bzw Art I der StGNov 1862 zugrunde lag.

II. Tatobjekt

2

Geschützte Objekte sind

1.

die Verfassung der Republik Österreich,

2.

die Verfassung eines ihrer Bundesländer,

3.

das Staatsgebiet der Republik Österreich.

3

Das Delikt umfasst daher sowohl den Verfassungshochverrat als auch den Gebietshochverrat.

4

Eine nähere Umschreibung des Begriffs „Verfassungenthält das StGB - ähnlich der StGNov 1862 - nicht. Angesprochen werden damit jedoch nur Verfassungsbestimm...

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