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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 225a Datenfälschung

Alexander Tipold

Schrifttum

Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht im Überblick2 (2009); sonst s bei § 223.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatobjekt
1- 3
II.
Äußere Tatseite
4
A.
Herstellen falscher Daten
5, 6
B.
Verfälschen echter Daten
7- 9
III.
Innere Tatseite
10, 11
IV.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
12- 17
V.
Strafe
VI.
Tätige Reue

I. Tatobjekt

1

Objekt der Datenfälschung sind Daten. Im Gegensatz zu Urkunden geht es hier um den elektronischen Datenverkehr (Thiele, SbgK § 225a Rz 8), um elektronische Urkunden (Thiele, SbgK § 225a Rz 17). Damit ergänzt § 225a den § 223 Abs 1. Ein Gegenstück zu § 223 Abs 2 ist nicht vorgesehen; hierfür sind andere Delikte einschlägig (zB § 147 Abs 1 Z 1; § 148a). Daten sind Informationen, die (idR) auf einem Datenträger gespeichert zur automationsunterstützten Verarbeitung aufbereitet sind Die E OLG Linz, 9 Bs 331/21x betraf einen von einer Bezirkshauptmannschaft elektronisch als PDF-Dokument übermittelten behördlichen Quarantänebescheid hinsichtlich einer SARS-CoV-2 (Coronavirus) Erkrankung und damit einen Anwendungsfall dieser Bestimmung.

Zu den internationalen Vorgaben für § 225a siehe Thiele, SbgK § 225a Rz 3 ff.

2

Da es auch hier um das Fälschen oder Verfälschen geht und s...

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