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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 171 Vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen

Alexander Tipold

Schrifttum

Moser, Der Nachweis von Schädigungen durch ionisierende Strahlen, ÖJZ 1986, 65; Triffterer, Von Tschernobyl nach Wackersdorf. Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit zuständiger Politiker und Behördenvertreter, ÖJZ 1986, 446; Wolf, Die neue Struktur der gemeingefährlichen Delikte, NStR II, 69. S auch bei § 169.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
2- 5
III.
Innere Tatseite
6
IV.
Abgrenzung
7- 11
V.
Strafe
12, 13
VI.
Konkurrenz
VII.
Bestimmungen in anderen Gesetzen

I. Allgemeines

1

§ 171 erfasst gleichfalls einen typischen Fall einer Gemeingefährdung.

II. Äußere Tatseite

2

Die Tathandlung besteht im Bewirken einer Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß durch freiwerdende Kernenergie oder ionisierende Strahlen.

3

Kernenergie iSd § 171 (und § 172) ist die in den Atomkernen gebundene Energie, die durch Kernspaltung oder Kernverschmelzung freigesetzt wird (EBRV 1971, 319; Flora, SbgK § 171 Rz 8; Kienapfel/Schmoller, BT III §§ 171-175 Rz 6 ff; Fabrizy/Michel-Kwapinski/Oshidari, StGB14 § 171 Rz 2; Murschetz, WK2 § 171 Rz 2). Diese Energie tritt nicht nur in Form vo...

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