Suchen Kontrast Hilfe
StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 20c Unterbleiben des erweiterten Verfalls

Martin Stricker

Schrifttum

S bei § 20.

1

Für alle Fälle des erweiterten Verfalls gelten ebenfalls die Ausschlussgründe des § 20a (Abs 2).

2

Daneben ist der erweiterte Verfall nach § 20b Abs 1 auch dann ausgeschlossen, wenn an den Vermögenswerten Rechtsansprüche Dritter bestehen, die an der kriminellen Organisation oder terroristischen Vereinigung oder Terrorismusfinanzierung nicht beteiligt sind. Zu den Rechtsansprüchen zählen sowohl dingliche (Eigentum, Pfandrecht usw) als auch bloß schuldrechtliche Ansprüche, die sich auf die konkreten Vermögenswerte beziehen (wie etwa Übereignungsansprüche aus Verpflichtungsgeschäften, Wohn- oder Nutzungsrechte [Medigovic/Reindl-Krauskopf/Luef-Kölbl, AT II3 37 f]). Nicht spezifizierte Ansprüche - also bspw auf Zahlung oder Schadenswiedergutmachung - hindern den Verfall genauso wie Rechtsansprüche von Personen, die an der kriminellen Organisation oder terroristischen Vereinigung oder Terrorismusfinanzierung beteiligt sind, nicht (Fuchs/Tipold, WK2 § 20c Rz 3 f; Tischler, SbgK § 20b Rz 3).

3

Die Beteiligung an der kriminellen Organisation oder terroristischen Vereinigung bzw der Terrorismusfinanzierung richtet sich in erster Linie...

Daten werden geladen...